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   OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14.D   

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OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14.D (https://dejure.org/2015,46800)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.09.2015 - 6 A 41/14.D (https://dejure.org/2015,46800)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. September 2015 - 6 A 41/14.D (https://dejure.org/2015,46800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 1 SächsDG § 257c StPO § 273 Abs. 1a StPO § 263 StGB
    Lösung von rechtskräftigen Strafurteilen; Urteilsabsprache; Eingehungsbetrug; leichtfertiges Eingehen und Abwickeln von Schulden; unsachgemäßer Umgang mit Verwarnungsgeld; verminderte Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14
    64 Andererseits ist die besondere Stellung des Beklagten als Polizeibeamter zu berücksichtigen, die erschwerend wirken kann, wenn - wie hier - ein Bezug zur Dienstausübung gegeben ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Juli 2013, NVwZ-RR 2014, 105 Rn. 19).

    Zum anderen erfassen sie ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung (BVerwG, Urt. v. 25. Juli 2013, NVwZ-RR 2014, 105 Rn. 24 m. w. N.).

    Unter Geltung der Bemessungsvorgaben gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SächsDG ist es allerdings nicht mehr möglich, diese Milderungsgründe als abschließenden Kanon beachtlicher Entlastungsgründe anzusehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Juli 2013 a. a. O. Rn. 25 m. w. N. zum inhaltsgleichen BDG).

  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - D 6 A 136/09

    Dienstvergehen, Disziplinarmaß, Zweifelssatz, außerdienstliches Verhalten,

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14
    Aktuelles Recht, das für den Beklagten materiellrechtlich günstiger und deshalb nach dem Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB zu berücksichtigen wäre, greift nicht ein (vgl. dazu SächsOVG, Urt. v. 20. April 2011 - D 6 A 136/09 -, juris Rn. 40/41).

    Hiervon ausgehend lassen sich, anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Disziplinarsachen, Fallgruppen von Dienstvergehen bestimmen, denen aufgrund ihrer Schwere jeweils eine der im Gesetz aufgeführten Disziplinarmaßnahmen im Sinne einer Regeleinstufung zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, BVerwGE 124, 252, 258 ff.; SächsOVG, Urt. v. 20. April 2011 - D 6 A 136/09 -, juris Rn. 45).

  • OVG Sachsen, 24.11.2010 - D 6 A 180/10

    Förmliches Disziplinarverfahren, Vorermittlungen; Überleitungsregelung, Straftat,

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14
    Gehen sie jedoch leichtfertig Verbindlichkeiten ein, die nach den Umständen vorhersehbare Abwicklungsstörungen zur Folge haben, oder tilgen sie ihre Schulden nicht mit der möglichen, gebotenen und zumutbaren Sorgfalt, so dass die Gefahr gerichtlicher Maßnahmen gegen sie heraufbeschworen wird, oder verhalten sie sich beim Eingehen und Abwickeln von Schulden sonst unlauter oder unredlich, so verletzen sie ihre Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten außerhalb des Diensts (BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1995 - 1 D 66.94 -, juris Rn. 9 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 22. August 2014 - D 6 A 521/12 -, juris Rn. 58, und v. 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 72; BayVGH, Urt. v. 11. August 2010 - 16a D 09.1161 -, juris Rn. 93).

    Persönlichkeitsfremde Augenblickstaten, bei denen der Beklagte im Zuge plötzlich entstandener besonderer Versuchungssituationen jeweils einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt und dabei ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Unüberlegtheit und Spontanität gezeigt haben müsste, liegen angesichts des jeweils festgestellten Tathergangs ebenfalls nicht vor (zu solchen Ausnahmesituationen: BVerwG, Beschl. v. 19. August 2013 - 2 B 18.13 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Urt. v. 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 74 und v. 17. August 2009 - D 6 A 655/08 -, juris Rn. 29/30).69 Bei einer Gesamtwürdigung aller danach be- und entlastenden Umstände ist deshalb hier vor allem angesichts der Schwere des Dienstvergehens noch nicht der für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nötige endgültige Vertrauensverlust i. S. v. § 13 Abs. 2 Satz 1 SächsDG eingetreten, sondern die Zurückstufung des Beklagten zum Polizeimeister ausreichend, aber auch geboten, um den Beklagten künftig zu pflichtgemäßem Verhalten anzuhalten.

  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14

    Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer Verständigung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14
    Diese Belehrung stellt eine zentrale rechtsstaatliche Sicherung des Grundsatzes des fairen Verfahrens und der Selbstbelastungsfreiheit dar, weil der Angeklagte vor dem Eingehen einer Verständigung, deren Bestandteil ein Geständnis sein soll (§ 257c Abs. 2 Satz 2 StPO), vollumfänglich über die Tragweite seiner Mitwirkung und das damit verbundene Risiko - u. a. die gemäß § 257c Abs. 4 StPO eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht - informiert sein muss (BVerfG a. a. O. juris Rn. 99 und 125/126; BGH, Beschl. v. 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 -, juris Rn. 11).

    33 Da der Beklagte sein Geständnis aufgrund der Verständigung abgegeben und das Amtsgericht sein Urteil auf dieses Geständnis gestützt hat, beruht das Strafurteil auch auf diesen Verfahrensfehlern (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Februar 2015 a. a. O. juris Rn. 12; zu einem hier nicht vorliegenden Fall, in dem dies ausnahmsweise nicht zutraf: BVerfG, Beschl. v. 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14 -, juris Rn. 28 bis 30).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14
    Sie genießen als solche in der Öffentlichkeit eine besondere Vertrauens- und Garantenstellung, so dass das zur Ausübung dieser Ämter erforderliche Vertrauen in besonderem Maße beeinträchtigt wird, wenn Polizeibeamte selbst erhebliche Straftaten begehen (so zum Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien bei einem Polizeibeamten: BVerwG, Urt. v. 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, juris Leitsätze 1 und 2 sowie Rn. 12 bis 23).

    Allerdings muss trotz des regelmäßig vorliegenden mittelbaren Amtsbezugs bei Vorsatzstraftaten von Polizeibeamten die Entscheidung des Gesetzgebers in § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG (bzw. hier zur Tatzeit in § 96 Abs. 1 Satz 2 SächsBG a. F.) beachtet werden, die Bedeutung außerdienstlichen Verhaltens für das Disziplinarrecht einzuschränken, so dass jedenfalls statusberührende Disziplinarmaßnahmen nur bei schwerwiegenden Verfehlungen in Betracht kommen (BVerwG, Urt. v. 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, juris Rn. 39).

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14
    Es spricht deshalb einiges dafür, dass das Autohaus bei Vertragsschluss im Gegenzug für seine Vermögensverfügung (die Nutzungsüberlassung des Kleintransporters) keine wirtschaftlich gleichwertige Gegenleistung erhielt, mithin ein sog. Gefährdungsschaden vorlag (vgl. BGH, Urt. v. 7. November 1991 - 4 StR 252/91 -, juris Rn. 97/98).
  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14
    Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Belastung durch die Dauer des Disziplinarverfahrens dem Beklagten die Pflichtwidrigkeit seines Handelns zusätzlich verdeutlicht und bereits dadurch eine nicht unerhebliche Pflichtenmahnung bewirkt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. September 1998 - 1 D 71.97 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urt. v. 8. September 2004 - 1 D 18.03 -, juris Rn. 50; EGMR, Urt. v. 16. Juli 2009 - 8453/04 -, Rn. 42 ff.).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14
    Nötig ist stets eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls, welche die Motive des Täters, seine Interessenlage und den konkreten Zuschnitt des zu beurteilenden Geschäfts einschließt (ausführlich m. w. N.: BGH, Urt. v. 26. August 2003 - 5 StR 145/03 -, juris Rn. 46 bis 49).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14
    Da sich das Dienstvergehen vorliegend zudem aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammensetzt, bestimmt sich die Bemessung der Disziplinarmaßnahme vor allem nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2005 - 1 D 1.04 -, juris Rn. 113).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14
    Hiervon ausgehend lassen sich, anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Disziplinarsachen, Fallgruppen von Dienstvergehen bestimmen, denen aufgrund ihrer Schwere jeweils eine der im Gesetz aufgeführten Disziplinarmaßnahmen im Sinne einer Regeleinstufung zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, BVerwGE 124, 252, 258 ff.; SächsOVG, Urt. v. 20. April 2011 - D 6 A 136/09 -, juris Rn. 45).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

  • BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 66.94

    Verstoß eines Beamten gegen die Pflicht zu achtungswürdigem und

  • OVG Sachsen, 17.08.2009 - D 6 A 655/08

    Entfernung aus dem Dienst; Unterschlagung; Polizeivollzugsbeamter;

  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 D 71.97

    Betrug zum Nachteil eines Dienstherrn - Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde

  • BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Abweichung von der

  • OVG Sachsen, 12.08.2011 - D 6 A 207/11

    Verstoß eines Beamten gegen die Pflicht zu uneigennütziger Amtsführung und

  • VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 09.1161

    Unterbliebene Verwendung von Erstattungszahlungen der Beihilfestelle und einer

  • BVerwG, 19.08.2013 - 2 B 18.13

    Aufklärungspflichtverletzung hinsichtlich der Schuldfähigkeit im Zusammenhang mit

  • OVG Sachsen, 20.10.2014 - D 6 B 403/13

    Teilweise Einbehaltung des Ruhegehalts, Einbehaltungssatz, Aberkennung des

  • OVG Sachsen, 22.08.2014 - D 6 A 521/12

    Teilrücknahme einer Disziplinarklage

  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei

  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 272/13

    Anforderungen an die Darstellung und die Protokollierung von

  • BVerwG, 14.01.2014 - 2 B 84.13

    Klärungsbedürftigkeit von Fragen im Zusammenhang mit der Bindungswirkung von

  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 470/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilungspflicht;

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • OVG Sachsen, 03.06.2016 - 6 A 64/15

    Einleitungs- und Ausdehnungsverfügung; Eröffnung des zur Last gelegten

    Aufgrund ihrer Aufgabe, Straftaten zu verhüten, aufzuklären und zu verfolgen, werden Polizeibeamte in der Öffentlichkeit als Garanten für deren Verhinderung und Ahndung angesehen, so dass ihnen insoweit ein besonderes Vertrauen entgegen gebracht wird, das beeinträchtigt werden kann, wenn Polizeibeamte erhebliche Straftaten begehen, vor allem wenn das Opfer - wie auch hier - den Status des Täters als Polizeibeamter kennt (SächsOVG, Urt. v. 7. September 2015 - 6 A 41/14.D -, juris Rn. 44).
  • OVG Sachsen, 11.01.2016 - 6 B 357/15

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Entfernung aus dem

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. Mai 2007, NVwZ-RR 2007, 695, 696; SächsOVG, Urt. v. 7. September 2015 - 6 A 41/14.D -, Rn. 61, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Hiervon ausgehend lassen sich, anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht in Disziplinarsachen, Fallgruppen von Dienstvergehen bestimmen, denen aufgrund ihrer Schwere jeweils eine der im Gesetz aufgeführten Disziplinarmaßnahmen im Sinne einer Regeleinstufung zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, BVerwGE 124, 252, 258 ff.; SächsOVG, Urt. v. 7. September 2015 a. a. O.).

    Der Senat hat seine frühere Rechtsprechung, wonach Polizeivollzugsbeamte bei vorsätzlichen Straftaten grundsätzlich aus dem Dienst zu entfernen sind (vgl. hierzu z. B. SächsOVG, Urt. v. 6. Juli 2004, SächsVBl. 2004, 267), vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2015 - 2 B 31.14 -, juris Rn. 33; Urt. v. 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, NVwZ 2015, 1680, Rn. 25 ff.) aufgegeben (vgl. z. B. SächsOVG, Urt. v. 7. September 2015 - 6 A 41/14.D -, juris Rn. 58 ff.; Urt. v. 27. März 2015 - 6 A 256/12.D -, juris Rn. 40 ff.).

  • OVG Sachsen, 12.02.2016 - 6 A 392/15

    Justizvollzugsbeamter; Dienstvergehen; Bemessungsentscheidung;

    Da sich das Dienstvergehen des Beklagten aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammensetzt, bestimmt sich die Bemessung der Disziplinarmaßnahme vor allem nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2005 - 1 D 1.04 -, juris Rn. 113; Senatsurt. v. 7. September 2015 - 6 A 41/14.D -, juris Rn. 61).
  • OVG Sachsen, 07.02.2020 - 12 A 549/18

    Justizvollzug; Mobiltelefon; Liebesbeziehung; Beschränkung des

    67 Da sich das Dienstvergehen der Beklagten aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammensetzt, bestimmt sich die Bemessung der Disziplinarmaßnahme vor allem nach der schwersten Verfehlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2005 - 1 D 1.04 -, juris Rn. 113; Senatsurt. v. 7. September 2015 - 6 A 41/14.D -, juris Rn. 61).
  • OVG Sachsen, 20.01.2017 - 6 A 9/16

    Ruhegehaltsaberkennung, Änderung von Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen,

    Da sich das Dienstvergehen des Beklagten aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammensetzt, bestimmt sich die Bemessung der Disziplinarmaßnahme vor allem nach der schwersten Verfehlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2005 - 1 D 1.04 -, juris Rn. 113; SächsOVG, Urt. v. 7. September 2015 - 6 A 41/14.D -, juris Rn. 61).
  • OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15

    Disziplinarmaß, Justizvollzug, einmaliger Geschlechtsverkehr mit Gefangenen,

    51 Für die disziplinarrechtliche Beurteilung der strafbaren Verletzung des Zurückhaltungsgebots gegenüber Gefangenen durch Justizbedienstete, die im Vergleich zur Verletzung der Meldepflicht die schwere Verfehlung darstellt, nach der sich die Bemessung der Disziplinarmaßnahme somit vor allem bestimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2005 - 1 D 1.04 -, juris Rn. 113; SächsOVG, Urt. v. 7. September 2015 - 6 A 41/14.D -, juris Rn. 61), fehlt in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bisher eine Regeleinstufung.
  • OVG Sachsen, 11.12.2015 - 6 A 503/14

    Professor, Dienstentfernung, Betrug, besonders schwerer Fall, Missbrauch der

    Diese Bemessungsgrundsätze gelten ebenso bei außerdienstlichen Betrugsfällen (BVerwG, Beschl. v. 10. September 2010 - 2 B 97.09 -, juris Rn. 8; SächsOVG, Urt. v. 7. September 2015 - 6 A 41/14.D -, Rn. 62, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • VG Halle, 06.12.2018 - 8 A 239/18

    Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn-, Kleinbahn-,

    Das beklagte Land wurde mit Urteil vom 01. März 2016 (Az.: 6 A 41/14 HAL) zur Zahlung des streitigen Differenzbetrages verpflichtet.

    Gegenstand des Verfahrens vor dem erkennenden Gericht zum Aktenzeichen 6 A 41/14 HAL sei dabei die Kostenbeteiligung des Beklagten für die Straßenoberflächenentwässerung des 349 m langen Teilstücks der L 145, 0rtsdurchfahrt Köthen (Edderitzer Straße) gewesen, das vom Abzweig Lohmannstraße/ August-Bebel-Straße bis zum Abzweig Jürgenweg verlaufe.

  • OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17

    Disziplinarverfügung; öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Geldbuße;

    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, ist vor allem die schwerste Verfehlung maßgebend (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, BVerwGE 124, 252, 258 ff., und v. 23. Februar 2005 - 1 D 1.04 -, juris Rn. 113; Senatsurt. v. 7. September 2015 - 6 A 41/14.D -, juris Rn. 61).
  • OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17

    Disziplinarmaß bei Verletzung des Zurückhaltungsgebots durch eineinhalbjährige

    Da sich das Dienstvergehen des Beklagten aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammensetzt, bestimmt sich die Bemessung der Disziplinarmaßnahme vor allem nach der schwersten Verfehlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2005 - 1 D 1.04 -, juris Rn. 113; Senatsurt. v. 7. September 2015 - 6 A 41/14.D -, juris Rn. 61).
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